Strukturierte Adressen in QR-Rechnungen notwendig

Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft. Um den Anforderungen globaler Regulisierungsbehörden gerecht zu werden, hat der Schweizer Finanzplatz entschieden, dass bei Zahlungen ab diesem Datum künftig strukturierte Angaben von Adressdaten notwendig sind.

Wenn Sie eine Infoniqa ONE 50 Fakturierung/Auftragsbearbeitung verwenden, sollten Sie sich dringend bis Ende Oktober an uns wenden, damit wir Ihre mit QR-Code generierten Rechnungen entsprechend anpassen können. Diese Änderung wird dieses Jahr bereits wirksam. Sollten Sie diese Anpassung nicht tätigen, werden Ihre QR-Rechnungen womöglich von der Bank zurückgewiesen und Sie werden keine Zahlungseingänge mehr verzeichnen können.

Die Infoniqa ONE 50 Finanzbuchhaltung mit Nebenbücher ist davon noch nicht betroffen. Die strukturierten Adressen für den Schweizer Zahlungsverkehr mit der Zahlungsdatei pain001.xml werden ab September 2026 zwingend. Bis dahin wird der Hersteller Infoniqa Schweiz AG ein Update für die aktuellen Versionen herausgeben, damit dies technisch bei der Erstellung des Zahlungsfiles pain001.xml umgesetzt ist. Weitere Infos werden wir zur gegebenen Zeit mitteilen.

Kunden mit einer Infoniqa ONE 50 Fakturierung werden gebeten mit uns frühzeitig in Kontakt zu treten, damit wir diese Anpassungen für die Rechnungsstellung per QR-Code zeitnah umsetzen können. Dies betrifft natürlich nur Kunden, welche den QR-Zahlteil verwenden. Kunden, welche einfach ihre IBAN-Nr. auf der Rechnung mitgeben, müssen nichts zusätzlich einrichten. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

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