Die MwSt soll in der Schweiz ab 2028 um 0.7 Prozentpunkte erhöht werden (Normalsatz von 8.1% auf 8.8%, Sondersatz für Hotellerie von 3.8% auf 4.2% und reduzierter Satz von 2.6% auf 2.8%). Zusätzlich werden Lohnbeiträge erhöht. Dies soll die Einführung der 13. AHV-Rente finanzieren. Da beide Änderungen entsprechende Auswirkungen für unsere Fibu- und Lohnkunden haben, informieren wir Sie heute schon über mögliche Szenarien.

Da der Vorschlag des Bundesrates ein verfassungsrechtliches Thema ist, wird es voraussichtlich zu einer zeitnahen Volksabstimmung kommen. Die Volksabstimmung müsste bis September 2027 erfolgen, damit der allfällig angenommene Vorschlag per 01.01.2028 rechtskräftig und umgesetzt wird. Sollte dies der Fall sein, wird es vom Hersteller ziemlich sicher einen neuen MwSt-Konverter geben, damit Sie in Ihrer Fibu die neuen Sätze entsprechend anpassen können.
Bei manueller Erfassung der neuen MwSt-Sätze gilt zu beachten, dass die alten Sätze bestehen bleiben müssen, damit später verrechnete Leistungen aus dem Jahr 2027 mit diesen bisherigen Sätzen verbucht werden können. Für Abonnemente wird es vermutlich wieder eine Splittung der MwSt-Sätze geben. Beispiel: Eine Rechnung folgt 01.01.2028 für ein Abo vom Okt. 2027 (8.1% bis 31.12.2027) bis September 2028 (8.8% ab 01.01.2028)
Wir versuchen Sie zeitnah zu informieren, sollten irgendwelche Updates in Ihrer Infoniqa ONE 50 Fibu- und Lohnsoftware notwendig werden. Der MwSt-Konverter wurde in der Vergangenheit jeweils für die aktuellste Version ausgeliefert. Wir werden den Hersteller Infoniqa anfragen, ob wir den Konverter auch für ältere Versionen erhalten können, damit nicht alle Kunden zwingend auf die dann ganz neu erscheinende Version updaten müssen.
Viele unserer Kunden kennen diese Abläufe einer MwSt-Erhöhung bereits. Wir informieren Sie, sobald wir weitere Informationen haben und unterstützen Sie wo wir können. Wir bitten Sie gleichzeitig um Verständnis, sollten wir um den Jahreswechsel teils etwas ausgelastet sein.