Kunden, welche im Infoniqa ONE 50 Lohn bisher das elektronische Lohnmeldeverfahren (ELM) verwendet haben, werden hiermit aufgerufen die neuste Version 2026.01 bis spätestens zum 1. Lohnlauf Januar 2026 (nach Abschluss des Dezember-Lohnlaufes) zu installieren und die Quellensteuerlohnarten gem. >>Anleitung<< zu aktualisieren. Ab der Version 2026.01 wurden die notwendigen Änderungen umgesetzt, damit die Qst-Meldungen ab April 2026 sowie die gesamten Jahresmeldungen 2026 mit ELM 5.0 funktionieren. Da die Qst-Meldungen erst ab April 2026 möglich sein werden, sollten Sie bei den Kantonen eine Fristverlängerung einreichen, damit Sie im April dann die Quellensteuern Jan-März einzeln nachträglich übermitteln können. Es ist essenziell, dass sämtliche Schritte korrekt durchgeführt werden, damit Sie Ende 2026 die Lohnmeldungen per ELM ohne Fehler übermitteln können. Bei Unklarheiten senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@edigmbh.ch, damit wir Sie mit unseren Spezialisten entsprechend unterstützen können. Diese Mitteilung betrifft lediglich diejenigen Kunden, welche das ELM bisher verwendeten sowie Kunden, welche allenfalls im 2026 mit dem ELM beginnen möchten.

Unsere Lohnfachkräfte werden mit Ihnen gerne einen Termin vereinbaren und sämtliche Einrichtungen per Fernwartung durchführen. Rüsten Sie sich zeitnah für ELM 5.0. Sollten Sie bisher ohne das Lohnmeldeverfahren gearbeitet haben, wäre es ab Mitte 2026 ein idealer Zeitpunkt das ELM 5.0 einrichten zu lassen, damit Sie ab 2027 das ELM vollumfänglich nutzen können. Danke für Ihr Verständnis, dass wir hier auf zeitnahe Anfragen angewiesen sind, damit wir die jetzt noch freien Zeitfenster einplanen können.
Wichtig auch für eine ELM Nutzung erst in 1-2 Jahren: Gem. Hersteller müssen Kunden mit einer aktuell installierten Version 2024 oder tiefer zuerst auf V2025.02 updaten und darin sämtliche Lohnmananten öffnen, damit eine Zwischenmigration stattfindet. Wenn dieser Schritt erfolgt ist, kann man auf V2026.01 updaten für die Schlussmigration ELM 5.0. Dieser Update muss wie erwähnt vor dem 1. Lohnlauf Januar 2026 erfolgen.