ELM (elektronisches Lohnmeldeverfahren) – swissdec Zertifizierung 5.0 und Quellensteuer-Lohnartenabgleich

Aufgrund der bevorstehender ELM-Zertifizierung 5.0 wurden in der Lohnbuchhaltung mehrere Änderungen und Erneuerungen vorgenommen.

Kunden, welche im Infoniqa ONE 50 Lohn bisher das elektronische Lohnmeldeverfahren (ELM) verwendet haben, werden hiermit aufgerufen die neuste Version 2026.01 bis spätestens zum 1. Lohnlauf Januar 2026 (nach Abschluss des Dezember-Lohnlaufes) zu installieren und die Quellensteuerlohnarten gem. >>Anleitung<< zu aktualisieren. Ab der Version 2026.01 wurden die notwendigen Änderungen umgesetzt, damit die Qst-Meldungen ab April 2026 sowie die gesamten Jahresmeldungen 2026 mit ELM 5.0 funktionieren. Da die Qst-Meldungen erst ab April 2026 möglich sein werden, sollten Sie bei den Kantonen eine Fristverlängerung einreichen, damit Sie im April dann die Quellensteuern Jan-März einzeln nachträglich übermitteln können. Es ist essenziell, dass sämtliche Schritte korrekt durchgeführt werden, damit Sie Ende 2026 die Lohnmeldungen per ELM ohne Fehler übermitteln können. Bei Unklarheiten senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@edigmbh.ch, damit wir Sie mit unseren Spezialisten entsprechend unterstützen können. Diese Mitteilung betrifft lediglich diejenigen Kunden, welche das ELM bisher verwendeten sowie Kunden, welche allenfalls im 2026 mit dem ELM beginnen möchten. 

 

 

 

 

 

 

 

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