Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Nebst der Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen auf 65, wird auch der AHV-Freibetrag für Rentner freiwillig. Ab der Version 2024 AU1 ist die neue Funktion für den AHV-Freibetrag wählbar implementiert.